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INTERNE REGELN

ZWECK DER VERORDNUNG

 

1 - Zulassungsvoraussetzungen

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Um den Campingplatz „Camping des Bains“ zu betreten, auch nur für einen einfachen Besuch, sich niederzulassen und dort zu übernachten, müssen Sie vom Verwalter oder seinem Vertreter autorisiert worden sein. Der Betreiber ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Ordnung des Campingplatzes sowie für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung zu sorgen. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz „Camping des Bains“ setzt die Annahme dieser Regeln und die Verpflichtung zu deren Einhaltung voraus. Jeder Verstoß kann zum Ausschluss des Autors führen. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten kann sich der Geschäftsführer an die Polizei oder die Gendarmerie wenden.

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2 – Polizeiformalitäten

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Wer mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz „Camping des Bains“ verbringen möchte, muss zunächst dem Verwalter oder seinem Vertreter seine Ausweispapiere vorlegen und die von der Polizei geforderten Formalitäten erledigen. Andernfalls kann ein Ausweis oder Reisepass hinterlegt werden. Der Aufenthalt unbegleiteter Minderjähriger ist auf dem Campingplatz „Camping des Bains“ nicht gestattet.

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3 – Einrichtung

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Die Stellplätze dienen ausschließlich der Freizeitnutzung unter Ausschluss jeglicher gewerblicher, gewerblicher, handwerklicher oder allgemein beruflicher Tätigkeiten. Die Anzahl der Personen, die auf einem Stellplatz wohnen, darf die Anzahl der Betten im Mobilheim oder Chalet nicht überschreiten.

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4 – Rezeption

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Geöffnet von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr. An der Rezeption finden Sie alle Informationen zu den Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen zu den Möglichkeiten zum Auftanken, den touristischen Reichtümern der Umgebung und verschiedene Adressen, die sich als nützlich erweisen könnten. Beschwerden werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unterzeichnet, datiert und möglichst präzise sind und sich auf relativ aktuelle Tatsachen beziehen.

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5 - Lärm und Stille

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- Nutzer des Campingplatzes „Camping des Bains“ werden gebeten, jeglichen Lärm und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Tongeräte müssen entsprechend angepasst werden.

- Das Schließen von Türen und Kofferräumen muss möglichst diskret erfolgen.

- Hunde und andere Tiere sollten niemals frei gelassen werden. Sie dürfen in Abwesenheit ihrer Besitzer, die gesetzlich für sie verantwortlich sind, nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt. Auf keinen Fall dürfen sie der Nachbarschaft Unannehmlichkeiten bereiten. Tierhalter müssen ihren Kot aufsammeln und in einem Mülleimer entsorgen

-Junge Minderjährige stehen unter der Aufsicht ihrer Eltern oder anderer Erwachsener, die das Sorgerecht für sie haben.

- Zwischen 23:00 und 7:00 Uhr muss absolute Stille herrschen.

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6 – Besucher

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Nach Genehmigung durch den Manager oder seinen Vertreter können Besucher unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, auf den Campingplatz eingelassen werden. Besucherfahrzeuge sind auf dem Campingplatz verboten. Der Zutritt zum Campingplatz ist für Straßenverkäufer, Werbetreibende, Spaziergänger, Picknicker usw. verboten.

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7 – Verkehr und Parken von Fahrzeugen

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Innerhalb des Campingplatzes gilt für Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Pro Stellplatz ist nur ein Fahrzeug erlaubt, die anderen Fahrzeuge müssen auf dem Außenparkplatz abgestellt werden. Zwischen Mitternacht und 7:00 Uhr ist der Verkehr auf dem Campingplatz verboten.

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8 – Haltung und Aussehen der Anlagen

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Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was der Sauberkeit, Hygiene und dem Erscheinungsbild des Campingplatzes schaden könnte. Es ist verboten, verschmutztes Wasser auf den Boden, an den Fuß von Bäumen oder Plantagen zu werfen. Jeder Stellplatzmieter hat sein Abwasser in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entleeren. Hausmüll, Abfälle jeglicher Art, Papiere müssen in die Mülltonnen gegeben werden. INTERNE REGELN 2 Der Campingplatz ist mit Duschen, Waschbecken, Wäscheleine und Geschirr ausgestattet. Es wird daher empfohlen, diese Stationen nicht für andere als die ihnen zugewiesenen Zwecke zu nutzen. Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu den Toiletten zu begleiten. Das Trocknen von Wäsche wird toleriert. Die Verwendung von Wäscheleinen oder Bindfäden, die zwischen den Bäumen gespannt sind, ist verboten. Die Bepflanzung und der Blumenschmuck müssen respektiert werden, jede Verschlechterung wird sanktioniert und die Urheber werden finanziell zur Verantwortung gezogen. Es ist verboten, Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder zu beschneiden und Nägel in Bäume zu schlagen. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Managers darf auf den Spielfeldern keine Bebauung durchgeführt werden.

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9 – Brandschutz

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Holzkohlegrills sind auf dem Gelände erlaubt, es sei denn, dies ist durch eine Präfekturverordnung oder eine Entscheidung des Managers eingeschränkt. Öfen sollten in einwandfreiem Zustand gehalten und nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Im Falle eines Brandes benachrichtigen Sie bitte umgehend die Geschäftsleitung. Bei Bedarf können Feuerlöscher eingesetzt werden. Ein Erste-Hilfe-Kasten und ein Defibrillator finden Sie an der Rezeption. Diebstahl Die Direktion hat lediglich eine allgemeine Überwachungspflicht auf dem Campingplatz. Die Direktion kann nicht als Hüter der Mobilheime betrachtet werden und kann im Falle von Diebstahl oder Beschädigung nicht haftbar gemacht werden. Der Camper trägt die Verantwortung für seine eigene Installation und muss dem Verwalter die Anwesenheit verdächtiger Personen melden.

 

10 – Spiele

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In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele organisiert werden. Kinder sollten immer unter der Aufsicht ihrer Eltern oder eines verantwortlichen Erwachsenen stehen. Der Wasserbereich ist den aufenthaltsberechtigten Bewohnern vorbehalten und unterliegt deren eigener Verantwortung oder der ihrer Begleitpersonen. Der Manager kann den Zutritt zu diesem Bereich Personen verbieten, deren Verhalten nicht den Sicherheitsvorschriften entspricht.

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11 - Anzeige

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Diese Geschäftsordnung ist am Eingang des Campingplatzes ausgehängt. Es wird jedem Bewohner auf Verlangen ausgehändigt.

12 - Pool

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• Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Zutritt zum Badebereich strengstens untersagt. Jeder Verstoß gegen die Regeln wird sofort sanktioniert. • Der Zugang zum Wasserbereich ist den Bewohnern des Campingplatzes vorbehalten. • Da das Schwimmbad nicht beaufsichtigt wird, bleiben Eltern oder andere Erwachsene, die Kinder begleiten, für sie haftbar. • Es ist verboten, den Poolbereich mit Schuhen zu betreten. Ein dafür vorgesehener Platz ermöglicht es Ihnen, Ihre Schuhe am Eingang abzustellen. • Babys sollten wasserdichte Windeln tragen. • Haustiere sind innerhalb der Poolüberdachung strengstens verboten. •

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13 – Bildrechte

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Während Ihres Aufenthalts auf unserem Campingplatz werden Sie wahrscheinlich für die Gestaltung und Produktion unserer Werbebroschüren oder für unsere Präsentation des Campingplatzes beim wöchentlichen Begrüßungsgetränk im Juni, Juli und August fotografiert oder gefilmt. Wenn Sie dagegen sind, müssen Sie dies bei Ihrer Ankunft schriftlich an der Rezeption melden.

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14 – E-Mails und Nachrichten

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Sie werden in der dafür vorgesehenen Box außerhalb der Rezeption deponiert.

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15 – Verstoß gegen die Verfahrensordnung

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Der Verwalter ist für die Ordnung und gute Instandhaltung des Campingplatzes und der verschiedenen Sport- oder sonstigen Einrichtungen verantwortlich. Für den Fall, dass ein Bewohner den Aufenthalt anderer Nutzer stört, die Bestimmungen dieser Ordnung nicht einhält oder Schäden jeglicher Art verursacht, kann der Verwalter oder sein Vertreter diesen auffordern, die Störungen einzustellen. Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Geschäftsordnung und nach einer formellen Aufforderung des Geschäftsführers oder seines Vertreters, diese einzuhalten, kann dieser den Vertrag kündigen. Im Falle einer Straftat kann der Geschäftsführer oder sein Vertreter die Polizei einschalten.

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